Datenschutzgrundverordnung: Informationspflicht

Sehr geehrte Mitglieder der Imago Gesellschaft Österreich (IGÖ)!

 

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt seit dem 25. Mai 2018 eine neue Definition für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest.

 

Die Datenschutzgrundverordnung gibt den Mitgliedern das Recht auf Auskunft über die Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben weiters das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

 

Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft werden folgende personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet:

Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer (falls vorhanden), E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort (letzterer nur von Vorstandsmitgliedern).

 

Sie haben das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe einer Begründung durch Schreiben jeglicher Art an das IGÖ Sekretariat zu widerrufen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf aktualisiert bzw. gelöscht werden.

 

Es besteht keine Absicht Ihre Daten für automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Datenanalyse zu Verhalten, Gewohnheiten, Präferenzen…) zu verarbeiten.

 

Sie haben das Recht, der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten nicht zuzustimmen. Da die IGÖ jedoch auf die Erhebung und Verarbeitung genannter Daten zur Kommunikation und zur Weiterleitung von Informationen an Sie angewiesen ist, würde eine Ablehnung eine Inanspruchnahme unserer Leistungen, wie z.B. Versendung des Newsletters und des Imago Spiegels, Wartung der Personeneinträge auf der Homepage und im Imago Spiegel, Aussendungen zu Generalversammlungen und Vorstandswahlen, etc. ausschließen.